ANHANG I 2.2.Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften und zwischengeschaltete gemischte Finanzholdinggesellschaften — Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats Text von Bedeutung für den EWR
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Die Anhänge I und II der Richtlinie 98/78/EG werden wie folgt geändert:
A. Anhang I wird wie folgt geändert:
B. Anhang II wird wie folgt geändert:
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