Artikel 4 — Richtlinie 2011/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge Text von Bedeutung für den EWR
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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