Artikel 4 — Richtlinie 2011/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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