Artikel 5 — Richtlinie 2010/42/EU der Kommission vom 28. Juni 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs FEN 560 (Bockshornkleesamen-Pulver) (Text von Bedeutung für den EWR )
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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