Artikel 31 Adressaten — Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31 Adressaten
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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