Artikel 29 Aufhebung der Richtlinie 2008/55/EG — Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 29 Aufhebung der Richtlinie 2008/55/EG
Rückverweise
Die Richtlinie 2008/55/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
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