EU-RechtRichtlinienBeitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige MaßnahmenKAPITEL IV BEITREIBUNGS- ODER SICHERUNGSMAßNAHMENArtikel 15

Artikel 15Änderung oder Rücknahme des Ersuchens um Amtshilfe bei der Beitreibung

In Kraft seit 20. April 2010
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