Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 3 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 5 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
8. Folgender Artikel wird eingefügt:
9. In Artikel 15 wird folgender Absatz eingefügt:
10. Folgender Artikel wird eingefügt:
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) wird folgende Nummer angefügt:
„17. Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), Artikel 13 (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37).“
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 25. Mai 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. In Artikel 6 erhalten die Überschrift und Absatz 1 folgende Fassung:
6. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
7. In Artikel 8 wird folgender Absatz angefügt:
8. Artikel 9 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
9. Artikel 11 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
10. Die Überschrift des Kapitels III erhält folgende Fassung:
11. Artikel 16 wird gestrichen.
12. Artikel 17 wird wie folgt geändert:
13. Artikel 18 und 19 werden gestrichen.
14. Die Artikel 20 bis 23 erhalten folgende Fassung:
15. Folgender Artikel wird eingefügt:
16. Artikel 25 wird wie folgt geändert:
17. Die Artikel 26 und 27 erhalten folgende Fassung:
18. Folgender Artikel wird eingefügt:
19. Artikel 28 erhält folgende Fassung:
20. Artikel 29 wird wie folgt geändert:
21. Artikel 30 erhält folgende Fassung:
22. Artikel 31 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
23. Artikel 33 wird wie folgt geändert:
24. Artikel 34 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
25. Artikel 35 erhält folgende Fassung:
26. Artikel 36 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
27. Artikel 37 erhält folgende Fassung:
28. Die Anhänge I, II, III werden durch den Text in Anhang I dieser Richtlinie ersetzt und Anhang VI wird durch den Text in Anhang II dieser Richtlinie ersetzt.
29. Anhang VII wird gestrichen.