Artikel 1 Änderung der Richtlinie 77/91/EWG — Richtlinie 2009/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen
Rückverweise
Die Richtlinie 77/91/EWG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 vierzehnter Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt:
3. Artikel 27 Absatz 3 erhält folgende Fassung: