Artikel 6 — Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen
Rückverweise
Wenn in einer Anlage zum ersten Mal Anwendungen in geschlossenen Systemen stattfinden, legt der Anwender vor Beginn der Anwendungen den zuständigen Behörden eine Anmeldung vor, die mindestens die in Anhang V Teil A aufgeführten Informationen enthält.
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