Artikel 19 — Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen
Rückverweise
Die Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie zur Anpassung der Anhänge II, III, IV und V an den technischen Fortschritt sowie zur Anpassung des Anhangs II Teil C werden nach dem in Artikel 20 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
Keine Ergebnisse gefunden