EU-RechtRichtlinienVerbraucherschutz im Hinblick auf Teilzeitnutzungsverträge und Verträge über langfristige UrlaubsprodukteArtikel 5

Artikel 5 Teilzeitnutzungsvertrag, Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Wiederverkaufs- oder Tauschvertrag

In Kraft seit 23. Februar 2009
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