Artikel 49 Aufhebung — Kraftfahrzeuge – EU-Typgenehmigungssystem
Gliederung
KAPITEL XVII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 49 Aufhebung
Rückverweise
Die Richtlinie 70/156/EWG wird mit Wirkung vom 29. April 2009 aufgehoben; hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die in Anhang XX Teil B aufgeführten Richtlinien zu den festgelegten Terminen in innerstaatliches Recht umzusetzen und anzuwenden.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XXI zu lesen.
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