EU-RechtRichtlinienRichtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen (Text von Bedeutung für den EWR )Artikel 10

Artikel 10 Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Richtlinie 85/611/EWGWertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die ein Derivat eingebettet ist

In Kraft seit 23. März 2007
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