Artikel 16 — Säuglingsanfangsnahrung
Im Anhang der Richtlinie 1999/21/EG im zweiten Teil der Tabelle I über Mineralstoffe erhält die Reihe bezüglich Mangan folgende Fassung:
„Mangan (μg) 0,25 25 1 100“
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden