EU-RechtRichtlinienVerleih- und Vermietrecht sowie bestimmte andere dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen EigentumsKAPITEL I VERMIET- UND VERLEIHRECHTArtikel 6

Artikel 6Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht

In Kraft seit 16. Januar 2007
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