EU-RechtRichtlinienRichtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON WERTPAPIERFIRMENABSCHNITT 2 Information von Kunden und potenziellen KundenArtikel 32

Artikel 32 (Artikel 19 Absatz 3 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2004/39/EG)Informationsanforderungen zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern

In Kraft seit 22. September 2006
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