EU-RechtRichtlinienRichtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL II ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGENABSCHNITT 3 Schutz des KundenvermögensArtikel 16

Artikel 16 (Artikel 13 Absätze 7 und 8 der Richtlinie 2004/39/EG)Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

In Kraft seit 22. September 2006
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