EU-RechtRichtlinienRichtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL II ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGENABSCHNITT 2 AuslagerungArtikel 14

Artikel 14 (Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2004/39/EG)Bedingungen für die Auslagerung von kritischen oder wesentlichen betrieblichen Aufgaben, von Wertpapierdienstleistungen oder von Anlagetätigkeiten

In Kraft seit 22. September 2006
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