Artikel 1 Änderung der Richtlinie 78/660/EWG — Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 78/660/EWG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
2. In Artikel 11 Absatz 3 werden die Worte „der Richtlinie gilt, die diese Beträge aufgrund der in Artikel 53 Absatz 2 vorgesehenen Überprüfung festsetzt“ durch „jeder Richtlinie gilt, die diese Beträge festsetzt“ ersetzt.
3. Artikel 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 27 Absatz 3 werden die Worte „der Richtlinie gilt, die diese Beträge aufgrund der in Artikel 53 Absatz 2 vorgesehenen Überprüfung festsetzt“ durch „jeder Richtlinie gilt, die diese Beträge festsetzt“ ersetzt.
5. In Artikel 42a wird folgender Absatz angefügt:
6. In Artikel 43 Absatz 1 werden folgende Nummern eingefügt:
7. Der folgende Artikel wird eingefügt:
8. Der folgende Abschnitt wird eingefügt:
9. Artikel 53a erhält folgende Fassung:
10. Der folgende Artikel wird eingefügt:
11. Artikel 61a erhält folgende Fassung:
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…