Artikel 15 Umwelthaftung — Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie
In Anhang III der Richtlinie 2004/35/EG wird folgende Nummer hinzugefügt:
„13.Die Bewirtschaftung von mineralischen Abfällen gemäß der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie.
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