ANHANG II Charakterisierung von Abfällen — Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie
Rückverweise
Abfälle, die dafür bestimmt sind, in einer Einrichtung abgelagert zu werden, müssen so charakterisiert sein, dass die langfristige physikalische und chemische Stabilität der Struktur der Einrichtung gewährleistet werden kann und schwere Unfälle verhindert werden können. Die Charakterisierung von Abfällen umfasst gegebenenfalls je nach Kategorie der Abfallentsorgungseinrichtung folgende Aspekte:
1. Beschreibung der erwarteten physikalischen und chemischen Eigenschaften der kurz- und langfristig abzulagernden Abfälle unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stabilität unter den an der Oberfläche herrschenden atmosphärischen/meteorologischen Bedingungen unter Berücksichtigung der Art des abgebauten Minerals bzw. der abgebauten Minerale und der Art des Deckgebirges und der Gangminerale, die beim Abbaubetrieb verräumt werden;
2. Einstufung der Abfälle gemäß dem entsprechenden Eintrag in der Entscheidung 2000/532/EG unter besonderer Berücksichtigung ihrer gefährlichen Eigenschaften;
3. Beschreibung der chemischen Stoffe, die bei der Aufbereitung des mineralischen Rohstoffs eingesetzt werden sollen, sowie ihrer Stabilität;
4. Beschreibung des Verfahrens der Ablagerung;
5. das Abfallbeförderungssystem.
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