Artikel 8 Gefährdung durch Cyanobakterien — Qualität der Badegewässer
Gliederung
KAPITEL II QUALITÄT UND BEWIRTSCHAFTUNG DER BADEGEWÄSSER
Artikel 8 Gefährdung durch Cyanobakterien
Rückverweise
(1) Deutet das Profil des Badegewässers auf ein Potenzial für eine Massenvermehrung von Cyanobakterien hin, so wird eine geeignete Überwachung durchgeführt, damit Gefahren für die Gesundheit rechtzeitig erkannt werden können.
(2) Kommt es zu einer Massenvermehrung von Cyanobakterien und wird eine Gefährdung der Gesundheit festgestellt oder vermutet, so werden unverzüglich angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Exposition gegenüber dieser Gefahr ergriffen, einschließlich der Information der Öffentlichkeit.
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