Artikel 2 — Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens vom 19. Dezember 2006 an nachzukommen. Sie legen der Kommission umgehend den Text dieser Vorschriften und eine Tabelle vor, die eine Korrelation zwischen diesen Vorschriften und der Richtlinie herstellt.
Die zu erlassenden Vorschriften enthalten eine Bezugnahme auf diese Richtlinie bzw. werden bei ihrer amtlichen Veröffentlichung mit dieser Bezugnahme versehen. Die Mitgliedstaaten legen fest, wie die Bezugnahme zu erfolgen hat.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L…