EU-RechtRichtlinienZulassung und Aufenthalt von Forschern aus Nicht-EU-LändernKAPITEL IV RECHTE DER FORSCHERArtikel 13

Artikel 13Mobilität zwischen Mitgliedstaaten

In Kraft seit 23. November 2005
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Artikel 13 Mobilität zwischen Mitgliedstaaten — Zulassung und Aufenthalt von Forschern aus Nicht-EU-Ländern | GesetzeFinden.at