Artikel 59 Änderungen der Richtlinie 98/78/EG — Rückversicherung (bis November 2012)
Gliederung
TITLE IX ÄNDERUNG BESTEHENDER RICHTLINIEN
Artikel 59 Änderungen der Richtlinie 98/78/EG
Die Richtlinie 98/78/EG wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung
2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
3. Die Artikel 2, 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
4. Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
5. Die Artikel 6, 7 und 8 erhalten folgende Fassung:
6. Artikel 9 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 10 a wird wie folgt geändert:
9. Die Anhänge I und II der Richtlinie 98/78/EG werden durch Anhang II der vorliegenden Richtlinie ersetzt.
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