Artikel 57 Änderungen der Richtlinie 73/239/EWG — Rückversicherung (bis November 2012)
Gliederung
TITLE IX ÄNDERUNG BESTEHENDER RICHTLINIEN
Artikel 57 Änderungen der Richtlinie 73/239/EWG
Rückverweise
Die Richtlinie 73/239/EWG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 12a Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:
2. Dem Artikel 13 Absatz 2 wird der folgende Unterabsatz angefügt:
3. Artikel 15 Absätze 2 und 3 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 16a wird wie folgt geändert:
6. Der folgende Artikel 17b wird eingefügt:
7. Artikel 20a Absatz 4 erhält folgende Fassung:
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