Artikel 44 — Verhinderung von Geldwäsche mittels des Finanzsystems
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 44
Rückverweise
Die Richtlinie 91/308/EWG wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.
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