EU-RechtRichtlinienDie Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, öffentlichen Lieferaufträgen und öffentlichen DienstleistungsaufträgenANHANG XII

ANHANG XIIENTSPRECHUNGSTABELLEDie Angabe angepasst weist auf eine Neuformulierung des Wortlautes hin, die keine Änderung der Bedeutung des Textes der aufgehobenen Richtlinien bewirkt. Änderungen der Bedeutung der Bestimmungen der aufgehobenen Richtlinien sind mit geändert gekennzeichnet. Dieser Hinweis erscheint in der letzten Spalte, wenn die Änderung die Bestimmungen der drei aufgehobenen Richtlinien betrifft. Betrifft die Änderung nur eine oder zwei dieser Richtlinien, so erscheint der Hinweis geändert in der Spalte der jeweiligen Richtlinie.

In Kraft seit 30. April 2004
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