EU-RechtRichtlinienDie Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, öffentlichen Lieferaufträgen und öffentlichen DienstleistungsaufträgenANHANG XI

ANHANG XI UMSETZUNGSFRISTEN (Artikel 80)

In Kraft seit 30. April 2004
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ANHANG XI UMSETZUNGSFRISTEN (Artikel 80) — Die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, öffentlichen Lieferaufträgen und öffentlichen Dienstleistungsaufträgen | GesetzeFinden.at