EU-RechtRichtlinienDie Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, öffentlichen Lieferaufträgen und öffentlichen DienstleistungsaufträgenANHANG VII

ANHANG VIIANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN

In Kraft seit 30. April 2004
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