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Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 8
CSRD
Artikel 8 Adressaten
In Kraft seit 05. Januar 2023
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Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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