Artikel 9 Aktualisierung der zusammenfassenden Berichte — Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 6026) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission aktualisierte Zusammenfassungen zu den in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG genannten Aspekten. Es werden nur solche Zusammenfassungen aktualisiert, für die sich seit der vorausgegangenen Übermittlung Änderungen ergeben haben.
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