Artikel 4 Überwachung der Übereinstimmung der Metadaten mit der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der KommissionVerordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten (ABl. L 326 vom 4.12.2008, S. 12). — Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 6026) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Zur Berechnung des Prozentsatzes von Metadaten für Geodatensätze und Geodatendienste, die von den Mitgliedstaaten über die Suchdienste gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2007/2/EG veröffentlicht werden und der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 hinsichtlich Metadaten entsprechen, werden folgende Indikatoren verwendet:
a) die Anzahl der Geodatensätze, deren Metadaten der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 entsprechen, multipliziert mit 100 und geteilt durch die Anzahl der Geodatensätze, für die Metadaten entsprechend dem Indikator „DSi1.1“ existieren („MDi1.1“);
b) die Anzahl der Geodatendienste, deren Metadaten der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 entsprechen, multipliziert mit 100 und geteilt durch die Anzahl der Geodatendienste, für die Metadaten entsprechend dem Indikator „DSi1.2“ existieren („MDi1.2“).
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