EU-RechtBeschlüsseBeschluss (EU) 2015/811 der Europäischen Zentralbank vom 27. März 2015 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank, die sich in Besitz der nationalen zuständigen Behörden befinden (EZB/2015/16)Art. 4

Art. 4Adressaten

In Kraft seit 27. März 2015
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