Art. 3 Wirksamwerden — Beschluss (EU) 2015/811 der Europäischen Zentralbank vom 27. März 2015 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank, die sich in Besitz der nationalen zuständigen Behörden befinden (EZB/2015/16)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.
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