Art. 6 — 2014/797/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 7. November 2014 zur Ermächtigung der Republik Estland, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Rückverweise
(1) Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Er gilt bis zum 31. Dezember 2017.
(2) Ein etwaiger Antrag auf Verlängerung der mit diesem Beschluss erteilten Ermächtigung ist der Kommission zusammen mit einem Bericht, der eine Überprüfung des in Artikel 1 genannten Prozentsatzes enthält, bis zum 31. März 2017 vorzulegen.
Keine Ergebnisse gefunden