2014/713/EU: Beschluss der Kommission vom 13. Oktober 2014 zur Erstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2015 Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
Die Kommission legt für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Gasbereich diese jährliche Prioritätenliste für 2015 fest:
Regeln für die Interoperabilität und den Datenaustausch (Annahme durch die Kommission),
Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung der Annahme durch die Kommission),
Regeln für eine EU-weite marktbasierte Vorgehensweise bei der Vergabe „neu gebauter“ Gasfernleitungskapazität (Fertigstellung des Vorschlags zur Änderung des Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung und Einleitung der Annahme durch die Kommission).
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Kommission legt für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Strombereich diese jährliche Prioritätenliste für 2015 fest:
Regeln für den Netzanschluss:Regeln für den Netzanschluss von Erzeugern (Annahme durch die Kommission),Regeln für den Anschluss von Verbrauchern (Annahme durch die Kommission),Regeln für den Anschluss von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetzen (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung der Annahme durch die Kommission);
Regeln für den Netzbetrieb:Regel zur Last-Frequenz-Steuerung und zu Reserven (Annahme durch die Kommission),Regeln zu Anforderungen und Verfahren in Notfällen (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung der Annahme durch die Kommission),Regeln zur Betriebssicherheit (Annahme durch die Kommission),Regeln zur betrieblichen Planung und zu Fahrplänen (Annahme durch die Kommission);
Regeln für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement für den Day-Ahead-Markt und den Intraday-Markt, einschließlich Kapazitätsberechnung (Annahme durch die Kommission);
Regeln für Regel- und Ausgleichsenergie, einschließlich netzbezogener Regeln für die Reserveleistung (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung der Annahme durch die Kommission);
Regeln für die längerfristige Kapazitätsvergabe (Annahme durch die Kommission);
Regeln für harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen (Festlegung des Anwendungsbereichs durch die ACER zur Ausarbeitung einer Rahmenleitlinie).