Artikel 2 — 2014/91/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Februar 2014 zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 93/52/EWG hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Gebiete Italiens und Spaniens als amtlich frei von Brucellose ( B. melitensis ) sowie zur Änderung der Anhänge I, II und III der Entscheidung 2003/467/EG hinsichtlich der Anerkennung Ungarns als amtlich frei von Tuberkulose, Rumäniens und bestimmter Gebiete Italiens als amtlich frei von Brucellose sowie bestimmter Gebiete Italiens als amtlich frei von enzootischer Rinderleukose (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 741) Text von Bedeutung für den EWR
Die Anhänge I, II und III der Entscheidung 2003/467/EG werden gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
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