ANHANG II VERWENDUNGSZWECKE VON CHIASAMEN (SALVIA HISPANICA) — 2013/50/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. Januar 2013 über die Genehmigung einer Erweiterung der Verwendungszwecke von Chiasamen ( Salvia hispanica ) als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 123)
| Backwaren | nicht mehr als 10 % |
| Frühstückscerealien | nicht mehr als 10 % |
| Mischungen aus Früchten, Nüssen und Samen | nicht mehr als 10 % |
| Vorverpackter Chiasamen als solcher | nicht mehr als 15 g täglich |
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