Artikel 3 — 2011/95/EU: Beschluss der Kommission vom 11. Februar 2011 über die Zulassung eines Verfahrens zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern im Großherzogtum Luxemburg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 750)
Rückverweise
Die Entscheidung 89/51/EWG wird aufgehoben.
Das Großherzogtum Luxemburg kann das mit der Entscheidung 89/51/EWG zugelassene Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern jedoch bis zum 28. Februar 2011 weiter anwenden.
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