Artikel 1 — 2011/95/EU: Beschluss der Kommission vom 11. Februar 2011 über die Zulassung eines Verfahrens zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern im Großherzogtum Luxemburg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 750)
Folgendes Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern wird gemäß Anhang V Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 im Großherzogtum Luxemburg zugelassen: das Gerät „Hennessy Grading Probe (HGP 4)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind.
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