Artikel 2 — Entscheidung der Kommission vom 30. September 2009 über die Beihilferegelung C 2/09 (ex N 221/08 und N 413/08), die Deutschland zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 7387) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die von Deutschland geplante staatliche Beihilferegelung nach Artikel 1 § 20 des MoRaKG ist bei Erfüllung der in Artikel 3 aufgeführten Bedingungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
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