Artikel 1 — Entscheidung der Kommission vom 30. September 2009 über die Beihilferegelung C 2/09 (ex N 221/08 und N 413/08), die Deutschland zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 7387) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die von Deutschland geplanten staatlichen Beihilferegelungen nach Artikel 1 §19 und Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.
Die Beihilferegelungen dürfen folglich nicht durchgeführt werden.
Rückverweise