Artikel 2 Adressat — 2009/110/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Februar 2009 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in Deutschland im Jahr 2008 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 712)
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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