Artikel 4 — 2009/52/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 2008 über die Zuteilung von Mengen geregelter Stoffe, die 2009 in der Gemeinschaft für wesentliche Verwendungszwecke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, zugelassen sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8398)
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Diese Entscheidung gilt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009.
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