Artikel 1 — 2009/12/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zur Zulassung von Verfahren der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Dänemark (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8498)
Rückverweise
In Dänemark werden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 folgende Einstufungsverfahren für Schweineschlachtkörper zugelassen:
a) das Gerät „Klassificeringscenter (KC)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs aufgeführt sind;
b) das Gerät „Fat-O-Meater/Manuel Klassificering (FOM/MK)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs aufgeführt sind;
c) das Gerät „Uni-Fat-O-Meater (UNIFOM)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 3 des Anhangs aufgeführt sind;
d) das Gerät „Fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM 1)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 4 des Anhangs enthalten sind;
e) das Gerät „Updated Fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM 1)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 5 des Anhangs enthalten sind;
f) das Gerät „Fat-O-Meater (II) (FOM II)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 6 des Anhangs enthalten sind.