2009/12/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zur Zulassung von Verfahren der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Dänemark (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8498)
In Dänemark werden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 folgende Einstufungsverfahren für Schweineschlachtkörper zugelassen:
a) das Gerät „Klassificeringscenter (KC)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs aufgeführt sind;
b) das Gerät „Fat-O-Meater/Manuel Klassificering (FOM/MK)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs aufgeführt sind;
c) das Gerät „Uni-Fat-O-Meater (UNIFOM)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 3 des Anhangs aufgeführt sind;
d) das Gerät „Fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM 1)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 4 des Anhangs enthalten sind;
e) das Gerät „Updated Fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM 1)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 5 des Anhangs enthalten sind;
f) das Gerät „Fat-O-Meater (II) (FOM II)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 6 des Anhangs enthalten sind.
Eine Änderung der Geräte oder Schätzverfahren ist nicht zulässig.
Die Entscheidung 92/469/EWG wird aufgehoben.
Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Klassificeringscenter (KC“).
2. Das Gerät ist mit neun Sonden von 6 mm Durchmesser mit jeweils einem Fotosender (Siemens SFH 950 — LD 242 II oder ähnliches) und einem Fotoempfänger (Siemens SFH 960 — BP 103 oder ähnliches) ausgestattet. Der Messbereich liegt zwischen 1 und 180 mm. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgesetzt.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird auf der Grundlage von 10 Messungen an den in Absatz 4 angegebenen sieben Messstellen anhand folgender Formel berechnet:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Dabei ist
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers.
4. Die Messstellen sind:
1
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 10,5 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers auf der Höhe des dritten Halswirbels gemessen
2
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers auf der Höhe des vierten Halswirbels gemessen
3
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 3 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem viert- und fünftletzten Brustwirbel gemessen
4
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem zweit- und drittletzten Brustwirbel gemessen
5
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 6 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem ersten Lendenwirbel und dem letzten Brustwirbel gemessen
6
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers 4 cm vor der Vorderkante des Schambeins gemessen
7
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 11 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers an der Vorderkante des Schambeins gemessen
8
Muskeldicke in mm, 3 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem viert- und fünftletzten Brustwirbel gemessen
9
Muskeldicke in mm, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem zweit- und drittletzten Brustwirbel gemessen
10
Muskeldicke in mm, 6 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem ersten Lendenwirbel und dem letzten Brustwirbel gemessen.
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 110 kg.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „FAT-O-Meater/Manuel Klassificering (FOM/MK)“.
2. Es handelt sich um ein Gerät vom Typ Fat-O-Meater, das mit einer Sonde von 6 mm Durchmesser mit einem Fotoempfänger (Siemens SFH 960 — BP 103 oder ähnliches) ausgestattet ist. Der Messbereich liegt zwischen 1 und 94 mm.
3. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgesetzt.
Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
1
2
3
Dabei ist
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers in Prozent.
4. Die Messstellen sind:
1
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 8 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem dritt- und viertletzten Lendenwirbel gemessen
2
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 6 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der dritt- und viertletzten Rippe gemessen
3
2
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 110 kg.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Uni-Fat-O-Meater“ (Unifom).
2. Das Gerät ist das gleiche wie das in Teil 2 Nummer 2 beschriebene. Unifom unterscheidet sich von MK jedoch bezüglich des Rechners und der Software für die Interpretation des mit der optischen Sonde gewonnenen Reflexionsprofils.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
1
2
3
Dabei ist
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers in Prozent.
4. Die Messstellen sind:
1
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 8 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem dritt- und viertletzten Lendenwirbel gemessen
2
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 6 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der dritt- und viertletzten Rippe gemessen
3
2
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 110 kg.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM 1)“.
2. Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (Krautkrämer, SFK 2 NP oder ähnliches) und einem Messbereich von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.
Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgesetzt.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird auf der Grundlage von 127 einzelnen Messstellen anhand folgender Formel berechnet:
0
1
126
Dabei ist
0
126
4. Die Beschreibung der Messstellen und des statistischen Verfahrens ist im dänischen Protokoll, Teil II, enthalten, das der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2967/85 der Kommission übermittelt wurde.
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 110 kg.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Updated fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM DK)“.
2. Das Gerät ist in Bezug auf die Scanneranordnung mechanisch mit dem AutoFOM 1 kompatibel. Auch das Messprinzip ist das gleiche. Das Gerät AutoFOM DK verfügt im Unterschied zum AutoFOM 1 über eine Vorrichtung, die sicherstellt, dass der Schlachtkörper die Messstation in gerader Position passiert, und die in Kombination mit einem Lasersensor, der den Schlachtkörper abtastet, symmetrische Messungen vornimmt; das Gerät hat eine größere Rechenleistung und ein neues Softwarepaket, das eine höhere Bildgebungsgeschwindigkeit und eine bessere Auflösung ermöglicht.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
1
2
3
4
5
Dabei ist
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers in Prozent.
4. Die Beschreibung der Messstellen und des statistischen Verfahrens ist im dänischen Protokoll, Teil II, enthalten, das der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2967/85 der Kommission übermittelt wurde.
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 110 kg.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Fat-O-Meater II (FOM II)“.
2. Bei diesem Gerät handelt es sich um eine neue Version des FAT-O-Meater-Messsystems. Die Messung funktioniert im Prinzip genau wie unter Nummer 2 in den Teilen 2 und 3 beschrieben, doch die Software und die Hardware sowie die Mechanik sind umgestaltet. Die Messpistole des FOM II besteht aus einer optischen Sonde mit einem Messer, einem Tiefenmessgerät und einem Datenerfassungs- und -analysesystem. Die FOM-II-Messpistole enthält alle rechtlich relevanten Datenerfassungen und Analysen.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
1
2
3
Dabei ist
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers in Prozent.
4. Die Messstellen sind:
1
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 8 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen dem dritt- und viertletzten Lendenwirbel gemessen
2
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, 6 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der dritt- und viertletzten Rippe gemessen
3
2
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 110 kg.