Artikel 2 — 2008/48/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/407/EG der Kommission mit Übergangsregelungen für Hygiene und Bescheinigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine aus bestimmten Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6487)
Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.
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