2008/48/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/407/EG der Kommission mit Übergangsregelungen für Hygiene und Bescheinigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine aus bestimmten Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6487)
Die Entscheidung 2004/407/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
3. Die Anhänge I und III werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Die Anhänge I und III werden wie folgt geändert.
1. Anhang I erhält folgende Fassung:
2. Anhang III erhält folgende Fassung: